Mit viel Persönlichkeit betreuen wir Ihre Gemeinschaft.

 

 

  • Vollzug der Handlungen der gemeinschaftlichen Verwaltung gemäss Beschlüssen der Versammlungen unter Beachtung der Vorschriften des Gesetzes (OR Art. 394ff, ZGB Art. 646-651 und 712 a-t) und des Reglements und allenfalls einer Hausordnung.
  • Erstellen der jährlichen Abrechnungen gemäss dem Reglement und den Beschlüssen der Versammlungen. Durchführung der Revision derselben. Inkasso der vierteljährlichen Beitragszahlungen der Stockwerkeigentümer. Führen der Erneuerungsfonds-Konti. Übergabe übersichtlicher Abrechnungsunterlagen an alle Eigentümer. Vorlage eines Jahresbudgets (vorbesprochen mit den Ausschussmitgliedern).
  • Überwachung des Zustands der Liegenschaft - Beratungsfunktion. Vergabe und Überwachung notwendiger Unterhalts- und Reparaturarbeiten gemäss Budget bzw. bei dringlichen Arbeiten in Absprache mit den Ausschussmitgliedern. Bei umfangreichen Sanierungen Mitwirkung in gewählter Arbeitsgruppe (dieser Zeitaufwand läge ausserhalb des ordentlichen Verwaltungshonorars).
  • Vertretung der Gemeinschaft nach aussen in den zustehenden Aufgaben. Abschlüsse bzw. Erneuerung Service-Verträge. Verkehr mit Versicherungsgesellschaften (Abschlüsse der Policen, Abwicklung von allfälligen Schadenfällen).
  • Anstellung und Überwachung eines Hauswarts inkl. dessen Gehaltsabrechnung (Sozialleistungen).
  • Organisation der Jahresversammlung oder allfälliger ausserordentlicher Versammlung. Dieselbe wird mit den Ausschussmitgliedern vorbesprochen. Detaillierte Information aller Stockwerkeigentümer zu den einzelnen kostenrelevanten Traktanden zwecks korrekter Beschlussfassung.
  • Zahlungsverkehr: Kontrolle und fristgerechte Zahlung aller eingehenden Rechnungen namens der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft.
  • Wo vorhanden – Verwaltung von Gemeinschaftsobjekten.
  • Aufbewahrung sämtlicher liegenschafts-relevanten Daten.

aufgaben-infos


Alle uns übertragenen Arbeiten verrichten wir in enger Zusammenarbeit mit den gewählten Ausschussmitgliedern